rechtliches
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Inhaltsverzeichnis
Pflichten des Tierarztes
Behandlungsvertrag
- ab dem Gespräch mit dem Besitzer kommt ein Behandlungsvertrag zustande à darauch Entstehen Pflichten für den Tierarzt (Sorgfaltspflicht, Beratungspflicht, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Schweigepflicht, Fortbildungspflicht)
- Pflichten für Besitzer: Bezahlung und Mitwirkung (Info, Anordnungen im Rahmen der Therapie befolgen)
Sorgfalts- und Aufklärungspflicht
- Übersteigt ein Fall die Kompetenz oder die Ausstattung der Praxis entsteht ein Übernahmeverschulden, welches haftpflichtig ist
- jede Behandlung muss nach aktuellem tiermedizinischen Kenntnisstand und der nötigen Sorgfalt erfolgen
- Beendigung des Behandlungsvertrages
- jederzeit durch Tierhalter
- durch Tierarzt nur, wenn dem Tier auch an anderer Stelle geholfen werden kann, oder der Besitzer nicht seine Mitwirkungspflicht erfüllt
Dokumentationspflicht
- Aufklärung des Besitzers (mündlich vor Zeugen oder zumindest Eintrag in Kartei)
- RX-Bilder 10 Jahre aufbewahren
Fortbildungspflicht
Schweigepflicht
rechtliches.1523868535.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/10/29 14:54 (Externe Bearbeitung)
