ab dem Gespräch mit dem Besitzer kommt ein Behandlungsvertrag zustande à darauch Entstehen Pflichten für den Tierarzt (Sorgfaltspflicht, Beratungspflicht, Aufklärungspflicht, Dokumentationspflicht, Schweigepflicht, Fortbildungspflicht)
Pflichten für Besitzer: Bezahlung und Mitwirkung (Info, Anordnungen im Rahmen der Therapie befolgen)
Sorgfalts- und Aufklärungspflicht
Übersteigt ein Fall die Kompetenz oder die Ausstattung der Praxis entsteht ein Übernahmeverschulden, welches haftpflichtig ist
jede Behandlung muss nach aktuellem tiermedizinischen Kenntnisstand und der nötigen Sorgfalt erfolgen
Beendigung des Behandlungsvertrages
jederzeit durch Tierhalter
durch Tierarzt nur, wenn dem Tier auch an anderer Stelle geholfen werden kann, oder der Besitzer nicht seine Mitwirkungspflicht erfüllt
Dokumentationspflicht
Aufklärung des Besitzers (mündlich vor Zeugen oder zumindest Eintrag in Kartei)