Operation: Kürzung des Gaumensegels & Erweiterung der Nasenlöcher
Vorbericht:
Schnarcht und röchelt sehr viel
Belastungsintoleranz
Hitzeempfindlich
Klinische Befunde:
mittelgradig verengte Nasenlöcher bds.
Inspiratorischer Stridor
Durchgeführte Untersuchungen:
Computertomographie der Nasenlöcher sowie der oberen Halsgegend
Endoskopie des Gaumensegels, des Kehlkopfes sowie der Trachea
Diagnose:
Brachycephalensyndrom
verengte, stenotische Nasenlöcher beidseits
verdicktes und verlängertes Gaumensegels
Larynxkollaps Grad 2
Behandlung/Operation:
Verkürzung und Verdünnung des Gaumensegels mittels Faltlappenplastik („folded flap palatoplasty“)
Erweiterung der Nasenlöcher mittels vertikaler Keilresektion („vertical wedge alaplasty“)
Empfohlene Nachbehandlung:
Loui´s Gaumensegel wurde verdünnt und verkürzt und mit selbstauflösenden Nähten adaptiert. Um eine Irritation der Nähte zu verhindern, sollte Loui die nächsten 2 Wochen nur weiches Futter fressen, nicht mit hartem Spielzeug spielen und keine Kauknochen / harte Leckerlis bekommen.
Loui ´s Nasenöffnungen wurden erweitert, für den Verschluss wurden ebenfalls selbstauflösende Nähte verwendet. Loui sollte sich dennoch möglichst nicht an seiner Nase kratzen. Gegebenenfalls muss der Halskragen getragen werden.
Medikamente:
Antiemetikum Emeprid: 2x tgl. 4ml ins Maul eingeben ab morgen Früh, 2 Wochen lang
Magenschutz Losec: 1x tgl. 1 Kapsel ins Maul eingeben ab morgen Früh
Nachkontrolle:
In 10-14 Tagen Kontrolle bei Ihrem Haustierarzt
In 6 Wochen klinische Kontrolle an der Tierklinik St. Pölten
Kommentar:
Loui sollte die nächsten 5-6 Wochen insgesamt ein bisschen ruhiger gehalten werden. Heiße Umgebungstemperaturen und große Anstrengungen sollten vermieden werden. Eine deutliche klinische Besserung ist in der Regel nach 5-6 Wochen zu erwarten, erst zu diesem Zeitpunkt ist ein Rückgang der postoperativen Schwellung zu erwarten. In Einzelfällen kann es nach mehreren Monaten zur Bildung von Narbengewebe im Op Bereich und dementsprechend wieder zu einer klinischen Verschlechterung kommen. Eine Entfernung des Narbengewebes ist dann anzuraten.
Tierschutzgesetz §11b: „Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten …, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, … erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.“