====== Antibiotika-Leitlinien ====== ===== Grundsätze ===== * AB sollen nur bei bakteriellen Infektionen verwendet werden * AB sollen nicht als Ersatz für schlechte Hygiene- und Managementmaßnahmen eingesetzt werden * Prof. Jürgen Rehage: "Metaphylaxe ist die Kaputulation vorm Management" * AB-Einsatz nur nach klinischer Untersuchung und zielführender Diagnostik * Antibiogramm * wenn AB-Wechsel wegen unzureichendem Behandlungserfolg * bei längerem Einsatz eines AB * beim gleichzeitigen Einsatz mehrerer AB * vor dem Einsatz von "Reserve-AB" * Wirkstoffkombinationen müssen gezielt je nach AB-Wirkstoffgruppe erwogen werden * Erreichen ausreichender Wirkstoffspiegel * ausreichende Dosis * ausreichende Behandlungsintervalle * Aufklärung Besitzer: keine Behandlungspausen * Therapiedauer soll so kurz als möglich, aber so lang als nötig erfolgen ===== speziell Hund & Katze ===== * RT * primär meist keine bakteriellen Infekte - meist sekundäre bakterielle Pneumonie * bei chronischen Erkrankungen sollte einer AB-Therapie ein Antibiogramm vorgehen * GIT * primäre bakterielle Infekte im GIT sind sehr selten * UGT * bakterielle Infekte des unteren Harntraktes sind häufig bei Hunden, aber selten bei Katzen * eine Urinkultur gibt Aufschluss über die bakterielle Beteiligung - sterile Entnahme (Zystozenthese) * ZNS * bakterielle Infekte sehr selten * eine Liquoruntersuchung sollte vorausgehen * es muss auf die Permeabilität durch die Bluthirnschranke geachtet werden * Haut * nur bei tiefen Pyodermien * für den topische Einsatz sollten Antiseptika vor AB bevorzugt werden * bevor topisch AB aufgebracht werden, ist der systemische Einsatz besser * oft Langzeiteinsatz von AB in der Dermatologie - Antibiogramm sollte vorgehen * bei chronischen Infekten ist eine bakterielle Beteiligung oft sekundär - evtl. andere Therapieoptionen (Reinigung, OP) * systemische Infekte * Sepsis: hohe AB-Dosen, optimale Therapieintervalle, evtl. Blutkultur ===== keine Indikation für Antibiotika ===== * Prophylaktischer Gebrauch bei gesunden Tieren * Routine-Zahnsanierungen * Therapie von klinisch unauffälligen Tieren, welche mit kranken Tieren Kontakt hatten * Operation nicht infizierter Tiere * Routine Kastration, Kaiserschnitt * Routine Laparotomie * Entfernung nicht infizierter Tumore * saubere orthopädische Operationen von kurzer Dauer (< 1,5 Stunden) * neurochirurgische Eingriffe * rekonstruktiv-operative Eingriffe * unkomplizierte Krankheitsbilder oder bei vermuteter viraler Genese * akuter Husten des Hundes (Laryngitis-Tracheitis) * akute gastrointestinale Infektionen * canine Parvovirose * Infektionen der oberen Atemwege der Katze * feline Calizivirusinektion * FeLV, FIV * Rhinitis * Krankheitsbilder ohne Beteiligung pathogener Bakterien * FLUDT * juvenile Vaginitis * akute Konjunktivitis * chronische Bronchitis * IBD * Prostatahyperplasie und -zysten * Analdrüsenentzündung und -abszedierung * Wunden mit gutem Granulationsgewebe * Krankheitsbilder, welche vermutlich gut auf lokale Therapie ansprechen * unkomplizierte Hautläsionen oder mäßig infizierte Wunden und Bissverletzungen * oberflächliche Pyodermien * seborrhoeische Hauterkrankungen * Otitis externa * Zahnfachentzündungen * bestimmte bakterielle Infektionen * Bissabszesse bei Katzen * Gastroenteritis durch Salmonellen und Campylobacter ===== Kriterien zur Auswahl ===== * Wirkspektrum: enges Wirkspektrum vor Breitband-AB bevorzugt * Resistenzsituation * Verträglichkeit * Bakterizid vs. Bakteriostatisch * gute Gewebegängigkeit * Pharmakokinetik: subtherapeutische lange Wirkspiegel vermeiden * Katastrophe Langzeit-AB: angsames Abfluten führt zu langen subtherapeutische Dosen ===== Wirkstoffgruppen ===== * Reserve-AB: Fluorchinolone, Cephalosporine 3. u. 4. Generation {{:antibiotikagruppen_bm_fuer_gesundheit_2013_.png?900x4311}} ===== Wirkstoff-Kombinationen ===== {{:antibiotikakombinationen_loescher_et_al._2003_.jpg?600|antibiotikakombinationen_loescher_et_al._2003_.jpg}} ===== Quellen ===== * Bundesministerium für Gesundheit (2013): Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit antibakteriell wirksamen Tierarzneimitteln. Kundmachung zu § 20 Abs. 2 Tierärztegesetz - BGBl. 1975/16 in der jeweils geltenden Fassung. * Bundestierärztekammer (2015): Guidelines für the prudent use of verterinary antimicrobial drugs. Schlütersche VG, Addendum to the German Veterinary GAzette 3.